HILFEBEREICH

Bewehrung

Auszug aus der DIN 18 560 Teil 2: eine Bewehrung von Estrichen auf Dämmschicht ist grundsätzlich nicht erforderlich. Jedoch kann eine Bewehrung, insbesondere bei Zementestrichen zur Aufnahme von Stein- oder keramischen Belägen zweckmäßig sein, weil dadurch die Verbreiterung von eventuell auftretenden Rissen und der Höhenversatz der Risskanten vermieden werden.

Anmerkung: Das Entstehen von Rissen kann durch eine Estrichbewehrung nicht verhindert werden.